Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Arbeitnehmer/innen einwirken.

Psychische Belastungen sind Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses. Aber nicht alle arbeitsbedingten psychische Belastungen müssen zu Fehlbeanspruchungen führen! Psychische
Fehlbeanspruchungen entstehen dann, wenn arbeitsbedingte psychische Belastungen in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten führen.

Psychische Belastungen können sich aus der Gestaltung der Arbeitsaufgaben, aus der Art der Tätigkeiten, der  Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation ergeben (§ 4 (1) Z 6 ASchG).
Typische arbeitsbedingte psychische Belastungen die zu Fehlbeanspruchungen führen sind z.B. häufige Arbeitsunterbrechungen durch Mängel in der Arbeitsorganisation, fehlende Qualifikation bzw. Erfahrung, mangelhafte soziale Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte bzw. Kolleg/innen, Arbeitszeiten mit zu wenig Planungsmöglichkeiten, monotone Tätigkeiten, zu geringe Abwechslung, widersprüchliche Ziele und Anforderungen.

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